Grundlegendes:
Wenn Sie Verpackungen befüllen und in den Verkehr bringen, sind Sie durch das Verpackungsgesetz verpflichtet, für die Entsorgung eine Lizenzabgabe an ein staatlich zugelassenes Duales System abzuführen, sich bei der "Zentralen Stelle" zu registrieren (in der Datenbank "LUCID"), und ggf. eine Vollständigkeitserklärung abzugeben.
Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie in unserer Marktinformation zum Verpackungsgesetz. In dem Dokument findet sich am Ende auch gleich ein Vordruck, mit dem Sie die Beauftragung zum Abführen der Lizenz an uns vornehmen können. Sie können gerne auch diese Beauftragung separat herunterladen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie uns beauftragt haben: auf unseren Rechnungen erkennen Sie die Lizenzierung daran, dass unter jedem zu lizenzierenden Artikeln die Lizenz explizit ausgewiesen wird. Dies ist auch Ihr Nachweis für das Abführen der Lizenz gegenüber den Kontrollbehörden.
Neu ab 1.7.2022:
Ab 1.7.2022 verlangt das Verpackungsgesetz selbst dann eine Registrierung im staatlichen Verpackungsregister LUCID, wenn Sie uns beauftragt haben, Lizenzabgaben für Sie abzuführen. Es entstehen durch die Registrierung keine zusätzlichen Kosten oder Berichtspflichten.
Hier finden Sie eine Anleitung, was sie genau tun müssen.
Linksammlung:
- Verpackungsgesetz
- Registrierung beim Verpackungsregister LUCID
(sie sind "Hersteller", wenn Sie Verpackungen befüllen) - Liste zugelassener Dualer Systeme
(wenn Sie selbst die Lizenz abführen wollen) - Register der bei LUCID registrierten Unternehmen
Infotelefon:
Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne unser Expertenteam zum Verpackungsgesetz anrufen! Wir helfen gerne!
Infotelefon Verpackungsgesetz: |
09127 / 59 434-23 |
Registriernummer:
Unsere Registriernummer lautet: DE3846591768268