PAPIER- und KUNSTSTOFFVERPACKUNGEN
Winkler & Schorn
Dr. Christian Lutzky
Gewerbering 5-7 • 90574 Roßtal

☎ 09127 / 59 434 - 0
📠 09127 / 59 434 - 34

Verpackungsverordnung

Grundlegendes:

Wenn Sie Verpackungen befüllen und in den Verkehr bringen, sind Sie durch das Verpackungsgesetz verpflichtet, für die Entsorgung eine Lizenzabgabe an ein staatlich zugelassenes Duales System abzuführen, sich bei der "Zentralen Stelle" zu registrieren (in der Datenbank "LUCID"), und ggf. eine Vollständigkeitserklärung abzugeben.

Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie in unserer Marktinformation zum Verpackungsgesetz. In dem Dokument findet sich am Ende auch gleich ein Vordruck, mit dem Sie die Beauftragung zum Abführen der Lizenz an uns vornehmen können. Sie können gerne auch diese Beauftragung separat herunterladen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie uns beauftragt haben: auf unseren Rechnungen erkennen Sie die Lizenzierung daran, dass unter jedem zu lizenzierenden Artikeln die Lizenz explizit ausgewiesen wird. Dies ist auch Ihr Nachweis für das Abführen der Lizenz gegenüber den Kontrollbehörden.

 

Neu ab 1.7.2022: Lucid für alle

Ab 1.7.2022 verlangt das Verpackungsgesetz selbst dann eine Registrierung im staatlichen Verpackungsregister LUCID, wenn Sie uns beauftragt haben, Lizenzabgaben für Sie abzuführen.  Es entstehen durch die Registrierung keine zusätzlichen Kosten oder Berichtspflichten.

Hier finden Sie eine Anleitung, was sie genau tun müssen.

 

Neu ab 1.1.2024: Einwegkunststoff-Fonds

Ab 1.1.2024 erhebt das Umweltbundesamt von Herstellern (bzw. Importeuren) bestimmter Verpackungen, die häufig wild und in der freien Natur entsorgt werden, eine Abgabe. Diese Abgabe dient dazu, das Einsammeln dieser Abfälle durch die Gemeinden zu finanzieren. Die Abgabe fällt beispielsweise für Kunststoff-Tragetaschen, Einweg-Lebensmittelverpackungen und Einweg-Kaffeebecher an, und wird dort voraussichtlich zu relevanten Preiserhöhungen führen.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung zum Einwegkunststoff-Fonds.

 

Linksammlung:

 

Infotelefon:

Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne unser Expertenteam zum Verpackungsgesetz anrufen! Wir helfen gerne!

Infotelefon Verpackungsgesetz:
Faxnummer für Beauftragung:

09127 / 59 434-23
09127 / 59 434-34

 

Registriernummer:

Unsere Registriernummer lautet: DE3846591768268

Bei Winkler & Schorn sind Sie in guten Händen
196
196 Jahre im Dienste unserer Kunden!
Newsletter Anmeldung

Wir informieren Sie gerne über aktuelle Neuheiten, Angebote und Events.

Zur Anmeldung

v.2.0 • © 2024 Winkler & Schorn • Alle Rechte vorbehaltenv.2.0
© 2024 Winkler & Schorn
Alle Rechte vorbehalten
Winkler & Schorn auf YouTube
Winkler & Schorn auf Facebook
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.