Mehrwegverpackungen:
Wir bei Winkler & Schorn können natürlich auch Mehrwegverpackungen – und halten für Sie ein umfangreiches Programm an Mehrweglösungen bereit.
Hier finden Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Mehrwegpflicht. Diese werden sich aber voraussichtlich im Jahr 2027 durch die europäische Verpackungsverordnung PPWR und das deutsche VerpackDG verändern.
Grundsätzlich können Sie entweder eigenverantwortlich ein Mehrwegsystem für Ihre Kunden anbieten (z. B. mit Pfand) oder sich einem Mehrweg-Netzwerk anschließen.
Die Entscheidung, was für Sie sinnvoller und kostengünstiger durchzuführen ist, ist nicht einfach, denn der Wechsel, wenn das Mehrwegsystem erst einmal eingeführt ist, ist eher kompliziert.
Deshalb sollten Sie sich unbedingt frühzeitig informieren!
Wir von Winkler & Schorn sind Die Verpackungsexperten! Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen, für Sie passenden Mehrwegkonzepts – und können Sie unabhängig und fachkundig beraten.
Kataloge:
Darüber hinaus gibt es aber natürlich andere Varianten und Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne erklären und vergleichen!
Gesetzliche Mehrwegpflicht (1.1.2023):
In Deutschland gibt es seit dem 1.1.2023 eine Mehrweg-Angebots-Pflicht für Außer-Haus-Lebensmittel- und Getränke-Verpackungen. Unternehmen, die Speisen oder Getränke außer Haus in Einwegverpackungen anbieten, müssen dann (in der Regel) alternativ auch Mehrwegverpackungen anbieten.
Wir von Winkler & Schorn kennen uns mit Mehrwegverpackungen sehr gut aus, und möchten Sie auf dieser Seite über Ihre die gesetzlichen Verpflichtungen und Ihre möglichen Optionen informieren.
Details:
Unser Merkblatt zur MehrwegpflichtLassen Sie sich jetzt von uns beraten!


