Mehrwegverpackungen:
Wir bei Winkler & Schorn können natürlich auch Mehrwegverpackungen – und halten für Sie ein umfangreiches Programm an Mehrweglösungen bereit.
Hier finden Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Mehrwegpflicht.
Grundsätzlich können Sie entweder eigenverantwortlich ein Mehrwegsystem für Ihre Kunden anbieten (z. B. mit Pfand) oder sich einem Mehrweg-Netzwerk, wie beispielsweise Relevo, anschließen.
Die Entscheidung, was für Sie sinnvoller und kostengünstiger durchzuführen ist, ist nicht einfach, denn der Wechsel, wenn das Mehrwegsystem erst einmal eingeführt ist, ist eher kompliziert.
Deshalb sollten Sie sich unbedingt frühzeitig informieren!
Wir von Winkler & Schorn sind Die Verpackungsexperten! Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen, für Sie passenden Mehrwegkonzepts – und können Sie unabhängig und fachkundig beraten.
Kataloge:
Darüber hinaus gibt es aber sehr viele Varianten und Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne erklären und vergleichen!
Gesetzliche Mehrwegpflicht (1.1.2023):
In Deutschland wird es ab dem 1.1.2023 eine Mehrwegpflicht für Außer-Haus-Lebensmittel- und Getränke-Verpackungen geben. Unternehmen, die Speisen oder Getränke außer Haus in Einwegverpackungen anbieten, müssen dann (in der Regel) alternativ auch Mehrwegverpackungen anbieten.
Wir von Winkler & Schorn kennen uns auch mit Mehrwegverpackungen sehr gut aus, und möchten Sie auf dieser Seite über Ihre die gesetzlichen Verpflichtungen und Ihre möglichen Optionen informieren.
Details:
Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!