PAPIER- und KUNSTSTOFFVERPACKUNGEN
Winkler & Schorn
Dr. Christian Lutzky
Gewerbering 5-7 • 90574 Roßtal

☎ 09127 / 59 434 - 0
📠 09127 / 59 434 - 34

Konformität

Lebensmittelrecht

Lange Zeit war es Standard, die Eignung eines Verpackungsmaterials durch eine einfache „Unbedenklichkeitserklärung“ zu bestätigen.

Durch die Vielfalt von eingesetzten Materialien (siehe auch Materialklassen) und die unglaubliche Menge möglicher Zutaten in Lebensmitteln, und nicht zuletzt durch umfangreiche wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich, musste dies grundsätzlich neu geregelt werden.

Auf Basis der EU-Richtlinie 1935/2004 und zahlreicher damit verbundener Richtlinien wurde eine komplette Neuregelung der lebensmittelrechtlichen Unbedenklichkeit erreicht. Dementsprechend ist an die Stelle der „Unbedenklichkeitserklärung“ die so genannte „Konformitätserklärung“ getreten, die ihnen wesentlich genauere Auskunft zu ihrer Verpackung gibt, und Ihnen aufzeigt, wie diese verwendet werden kann und darf.

Wir stellen Ihnen gerne für Ihre Verpackungsmaterialien Konformitätserklärungen zur Verfügung. Im Regelfall gehen Sie bitte von einer Bearbeitungszeit von etwa 2 Wochen aus. In sehr dringenden Fällen rufen Sie uns bitte an, und wir werden Ihnen das entsprechende Dokument sehr kurzfristig zur Verfügung stellen.

Anforderung Konformitätserklärung: bitte sprechen Sie Ihren Ansprechpartner (auf jeder Rechnung / jedem Lieferschein) direkt an.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Konformitätserklärungen ausstellen, wenn Artikel nicht zur Lebensmittelverpackung geeignet sind. Beispiele hierfür sind etwa:

  • Müllsäcke
  • Papierhandtücher (aus Recycling-Zellulose, typischerweise grau oder grün)
  • Kassen- und Thermorollen

Mehr Informationen finden Sie auch unter Materialklassen.

REACH

Unsere Produkte enthalten grundsätzlich keine Inhaltsstoffe „of high concern“. Daher stellen wir Bescheinigungen nach REACH grundsätzlich nicht aus.

Andere Stoffe?

Die EU-Regelungen zum Lebensmittelrecht sind sehr umfangreich und werden regelmäßig an die neuste Forschung angepasst. Damit deckt die Konformitätserklärung alle relevanten Stoffe ab, die Grenzwerten unterliegen.

Sollten Sie sich Sorgen wegen eines bestimmten Inhaltsstoffes machen, geben Sie uns bitte Bescheid, wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn wir können.

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