Grundlegendes:
Wenn Sie Verpackungen befüllen und in den Verkehr bringen, sind Sie durch das Verpackungsgesetz verpflichtet, für die Entsorgung eine Lizenzabgabe an ein staatlich zugelassenes Duales System abzuführen, sich bei der "Zentralen Stelle" zu registrieren (in der Datenbank "LUCID"), und ggf. eine Vollständigkeitserklärung abzugeben.
Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie in unserer Marktinformation zum Verpackungsgesetz. In dem Dokument findet sich am Ende auch gleich ein Vordruck, mit dem Sie die Beauftragung zum Abführen der Lizenz an uns vornehmen können. Sie können gerne auch diese Beauftragung separat herunterladen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie uns beauftragt haben: auf unseren Rechnungen erkennen Sie die Lizenzierung daran, dass unter jedem zu lizenzierenden Artikeln die Lizenz explizit ausgewiesen wird. Dies ist auch Ihr Nachweis für das Abführen der Lizenz gegenüber den Kontrollbehörden.
Neu ab 1.7.2022: Lucid für alle
Ab 1.7.2022 verlangt das Verpackungsgesetz selbst dann eine Registrierung im staatlichen Verpackungsregister LUCID, wenn Sie uns beauftragt haben, Lizenzabgaben für Sie abzuführen. Es entstehen durch die Registrierung keine zusätzlichen Kosten oder Berichtspflichten.
Hier finden Sie eine Anleitung, was sie genau tun müssen.
Neu ab 1.1.2024: Einwegkunststoff-Fonds
Ab 1.1.2024 erhebt das Umweltbundesamt von Herstellern (bzw. Importeuren) bestimmter Verpackungen, die häufig wild und in der freien Natur entsorgt werden, eine Abgabe. Diese Abgabe dient dazu, das Einsammeln dieser Abfälle durch die Gemeinden zu finanzieren. Die Abgabe fällt beispielsweise für Kunststoff-Tragetaschen, Einweg-Lebensmittelverpackungen und Einweg-Kaffeebecher an, und wird dort voraussichtlich zu relevanten Preiserhöhungen führen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung zum Einwegkunststoff-Fonds.
Linksammlung:
- Verpackungsgesetz
- Registrierung beim Verpackungsregister LUCID
(sie sind "Hersteller", wenn Sie Verpackungen befüllen) - Liste zugelassener Dualer Systeme
(wenn Sie selbst die Lizenz abführen wollen) - Register der bei LUCID registrierten Unternehmen
- Einwegkunststofffonds-Verordnung (Bundesgesetzblatt)
Infotelefon:
Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne unser Expertenteam zum Verpackungsgesetz anrufen! Wir helfen gerne!
Infotelefon Verpackungsgesetz: |
09127 / 59 434-23 |
Registriernummer LUCID:
Unsere Registriernummer lautet: DE3846591768268
Registriernummer DIVID:
Unsere Registriernummer lautet: DEH-F3FA89-DE