Neu seit 12. AUGUST 2026: Neue Verpackungsgesetze: PPWR und VerpackDG
Die Europäische Union regelt Verpackungen seit dem 12.8.2026 neu. Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wird dabei durch das deutsche Verpackungsrechtdurchführungsgesetz (VerpackDG) begleitet. Dadurch wurde angestrebt, die Verpflichtungen europäisch zu vereinheitlichen und zu systematisieren.
Da die Anforderungen und Regularien komplex und nicht einfach zu verstehen sind, haben wir für Sie eine Reihe an einfach verständlichen Informationen zusammengtragen, Bitte beachten Sie aber, dass eine rechtlich verbindliche Information nur durch eine/n spezialisierte/n Rechtsanwalt möglich ist.
Das neue Verpackungsrecht löst insbesondere weite Teile des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ab, und regelt die Systembeteiligung am Dualen System neu.
Unsere Empfehlung: Starten Sie zum Einstieg mit unserem "Kompendium", um einen Überblick zu den neuen Regularien zu erhalten. Und kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen benötigen:
Informationen:
- Winkler & Schorn: Kompendium zu PPWR und VerpackDG
- Winkler & Schorn: Merkblatt Werbedrucke & Sonderanfertigungen
- Winkler & Schorn: Formular zur Bevollmächtigung
- Winkler & Schorn: Erklärung zur Pflichterfüllung nach PPWR
Externe Links:
- Registrierung beim Verpackungsregister LUCID
(sie sind "Hersteller", wenn Sie Verpackungen befüllen) - Liste zugelassener Dualer Systeme
(wenn Sie selbst die Lizenz abführen wollen) - Register der bei LUCID registrierten Unternehmen
Konformität?
Generell entsprechen alle Verpackungen, die wir Ihnen anbieten, den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Eine Bestätigung dafür finden Sie hier. Wenn Sie selbst die Erzeugerrolle wahrnehmen und Informationen für die Erstellung der Dokumente benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:
Bitte beachten Sie, dass lebensmittelrechtliche Konformiätserklärungen andere Inhalte haben! Mehr Details zu den unterschiedlichen Arten von Konformitätserklärungen finden Sie hier.
Gültig seit 1.1.2024: Einwegkunststoff-Fonds
Ab 1.1.2024 erhebt das Umweltbundesamt von Herstellern (bzw. Importeuren) bestimmter Verpackungen, die häufig wild und in der freien Natur entsorgt werden, eine Abgabe. Diese Abgabe dient dazu, das Einsammeln dieser Abfälle durch die Gemeinden zu finanzieren. Die Abgabe fällt beispielsweise für Kunststoff-Tragetaschen, Einweg-Lebensmittelverpackungen und Einweg-Kaffeebecher an, und wird dort voraussichtlich zu relevanten Preiserhöhungen führen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung zum Einwegkunststoff-Fonds.
- Einwegkunststofffonds-Verordnung (Bundesgesetzblatt)
Infotelefon:
Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne unser Expertenteam zum Verpackungsrecht anrufen! Wir helfen gerne!
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Infotelefon Verpackungsrecht: |
09127 / 59 434-23 |
Registriernummer LUCID:
Unsere Registriernummer lautet: DE3846591768268
Registriernummer DIVID:
Unsere Registriernummer lautet: DEH-F3FA89-DE


